Kanzlei Mühlhausen
An der Burg 23
99974 Mühlhausen
Kanzlei Leinefelde
Bahnhofstr. 10-14
37327 Leinefelde
Im Insolvenzrecht sind wir als Schuldnerberatung aber auch als Vertreter der Gläubiger in der Gläubigerversammlung, im Bereich der Forderungsanmeldung oder auch im Gläubigerausschuss tätig.
Die Beratung und Gestaltung bei einem Insolvenzplan, in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren gehört zu unserem Leistungs- und Angebotsspektrum.
Darüber hinaus sind wir als Rechtsanwälte anerkannte Schuldnerberatungsstelle, sodass wir ein Insolvenzverfahren von jeder auch nur erdenklichen Interessenslage Schuldner oder Gläubiger betreuen können.
Die Abwehr von Insolvenzanfechtungen und Insolvenzanfechtungsansprüchen gehört genauso wie deren Durchsetzung zu der von uns angebotenen Tätigkeit.
Prüfung und Feststellung von Sicherungsrechten, Absonderungsansprüchen und Absonderungsrechten, Sicherungszessionen, Sicherungsübereignungen, Eigentumsvorbehalte, Grundpfandrechte, Kreditsicherheiten, Vorbehaltseigentum gehören in der Schuldnerberatung, aber auch in der Gläubigerberatung, zu unserem Tätigkeitsfeld.
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Sanierungen, übertragende Sanierungen, Insolvenzanträge sind Rechtsbegriffe unserer anwaltlichen Tätigkeit bei einem Insolvenzantrag als auch im Insolvenzverfahren selbst.
Auch sind wir anwaltlich tätig im Schuldenbereinigungsverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren sowie im Vorfeld einer Insolvenzantragsstelle im Rahmen tätiger Schuldnerberatung.
Ebenso beraten wir gerne Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz mit den Möglichkeiten der Abwendung einer Insolvenz, einer Eigenverwaltung, eines Insolvenzplanverfahrens, Schutzschirmverfahrens sowie eines Gläubigermoratorium.
Sozialpläne sowie die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld sind Themen, mit denen wir uns in der Vergangenheit sehr erfolgreich beschäftigt und diese umgesetzt haben.
Forderungsanmeldungen aus unerlaubter Handlung, Insolvenzforderung, Tabellenforderung, Masseverbindlichkeiten verfolgen wir gerne für unsere Auftraggeber.
Restschuldbefreiung, Verfahrenskostenstundung, Nachlassinsolvenz, der außergerichtliche Einigungsversuch, vereinfachte Insolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren – Verbraucherinsolvenz – Tätigkeit als Insolvenzverwalter, vorläufiger Insolvenzverwalter, gehören selbstverständlich mit zu unserem breit angebotenen Leistungsspektrum!