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Kanzlei Mühlhausen
An der Burg 23
99974 Mühlhausen

Kanzlei Leinefelde
Bahnhofstr. 10-14
37327 Leinefelde

Wir setzen uns für Sie ein!

Unser Full-Service-Paket bietet Ihnen qualifizierte Rechtsberatung.

mietrecht

Im Mietrecht vertreten wir Sie gerne als Mieter oder aber auch als Vermieter.

trenner

Wohnraummietverträge, Gewerberaummietverträge/Mietvertrag in seiner Gestaltung, gehört zu unserem Grundangebot. Inbegriffen ist hier selbstverständlich die Beratung zur Mieterhöhung, Mietänderung, Staffelmietvereinbarung, Modernisierung, Untermiete, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, Kündigung des Mietvertrages, Mietaufhebungsvereinbarung, außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Betriebskostenabrechnung und vieles mehr.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerichtlich in einem Räumungsprozess aufgrund erhobener Räumungsklage bzw. fertigen wir und führen auch selbst namens und in Vollmacht unserer Vermietermandantschaft Räumungsklagen und setzen diese um und durch.

Wir prüfen gerne Betriebskostenabrechnungen auf ihre Zulässigkeit von Abrechnungspositionen und Richtigkeit der Abrechnungsverfahren. Inhaltlich prüfen wir gerne Ihren Mietvertrag auf inhaltliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung. Rechtliche Mietbesonderheiten wie das Vermieterpfandrecht, Mietmängel, Mietminderungen, Schadensersatzansprüche, Instandsetzung und Modernisierung der Mietsache, Mietkaution, der Mietzins, die Miethöhe, Zeitmietverträge, Kündigungsklauseln, Umfang von Schönheitsreparaturen, vertragliche Überbürdung der Schönheitsreparatur auf den Mieter, Mietdauer, unbefristete und befristete Mietverhältnisse, Indexmietvereinbarung, Betriebskostenaufstellung, Mieten mit Nebenkostenregelungen, gewerbemietrechtliche Verhältnisse, Nachbarschaftsstreitigkeiten machen wir gerne zum Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind nur eine exemplarische Darlegung des von uns allumfassend vertretenen Mietrechts.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe werden von uns bereits in Anbahnung eines Mietmandats mitgeprüft.

Hausbesitzer und Grundeigentümer mit Mehrfamilienwohnhäusern werden von uns im Rahmen eines Mietmandats umfassend betreut.

Die Prüfung von AGB-Klauseln und Mietverträgen sowie rechtliche Gestaltung von Mietverträgen mit Einbeziehung einer beispielsweise rechtswirksamen Hausordnung und Ähnliches gehört als Selbstverständlichkeit mit zu unserem Leistungsangebot.

Die prozessuale Vertretung vor Gericht in allen mietrechtlichen Angelegenheiten nebst nachfolgender Zwangsvollstreckung bzw. gegebenenfalls Vollstreckungsschutz wird als besonderes Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten umfassend garantiert.

Die Anwälte der Kanzlei stehen Ihnen im Sinne einer allumfassenden rechtlichen Betreuung im gesamten Mietrecht zur Verfügung.