Kanzlei Mühlhausen
An der Burg 23
99974 Mühlhausen
Kanzlei Leinefelde
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37327 Leinefelde
Was erwartet ein Mandant von seinem Strafverteidiger? „Einen Freispruch!“ würden Sie spontan sagen. „Machen wir“, unsere Antwort, wenn, ja wenn Strafrecht so einfach wäre.
Am Anfang steht üblicherweise der Vorwurf einer Straftat, wodurch beim Betroffenen helle Aufregung und höchste Beunruhigung eintritt (so unsere Erfahrung).
Das kann eine vorsätzlich begangene Straftat sein, aber, was oft der Fall ist, auch (lediglich) eine fahrlässige Tatbegehung zugrunde liegt – ein Verkehrsunfall zum Beispiel, den Sie verursacht haben, weil Sie für einen Moment abgelenkt waren, mit erheblichem Personenschaden beim Unfallgegner.
Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist die unbedingte Folge.
Wenn Sie in dieser Situation eine fachkompetente Begleitung bereits im Ermittlungsverfahren benötigen und dem sich mit großer Wahrscheinlichkeit anschließendem Strafverfahren ausgesetzt sehen, empfehlen wir, sich umgehend in unsere anwaltliche Beratung zu begeben. Denn, bereits im Ermittlungsverfahren ist anwaltliche Begleitung notwendig und zielführend, wenn es nämlich gilt, das Verfahren nach Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung auszuloten und zu verhindern, dass der (unbegleitete Mandant) Handlungen vornimmt oder Erklärungen abgibt, die seine Lage zu verschlechtern geeignet sind, bis hin zu für ihn empfindlichen Nachteilen.
Denn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren stellt manche „Falle“ für den Beschuldigten, der weder das Recht noch die Verfahrenspraxis kennt, und das bereits dann, wenn der Mandant einer Aufforderung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter Folge leistet, ohne anwaltlich vertreten zu sein. Nur der erfahrene Anwalt hat das „Handwerkszeug“, bereits im Ermittlungsverfahren mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf das Ergebnis einer vorzeitigen Beendigung und gegebenenfalls Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger wahren wir Ihre Rechte bereits im Ermittlungsverfahren und erstreiten für Sie und mit Ihnen auch im Strafverfahren vor Gericht das nach allen zu berücksichtigenden Umständen bestmöglich zu erreichende Ergebnis.
Wir sind für Sie da im Ermittlungsverfahren, als Verteidiger im gerichtlichen Verfahren aller Instanzen, auch nach einer Verurteilung, dem Verfahren nach Strafbefehl aber auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren, z.B. nach einem Rotlichtverstoß mit drohendem Fahrverbot.
Wir garantieren eine optimale Vertretung im Strafrecht (und im Ordnungswidrigkeitenrecht), gerade auch zur Vermeidung einer drohenden Freiheitsstrafe.